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   VG Braunschweig, 18.07.2007 - 1 A 356/06   

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https://dejure.org/2007,23645
VG Braunschweig, 18.07.2007 - 1 A 356/06 (https://dejure.org/2007,23645)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18.07.2007 - 1 A 356/06 (https://dejure.org/2007,23645)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 (https://dejure.org/2007,23645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 1 VwGO; § 39 NGO; § 44 NGO; Art. 28 Abs. 2 GG; Art 57 Nds.Verf.
    Rechtmäßigkeit der Rüge eines Gemeindratsmitglieds und Vorsitzenden einer Ratsfraktion durch den Beschluss eines Gemeinderats; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage im Rahmen eines Organstreits (Kommunalverfassungsstreits); Tragweite des Rechts auf freie ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rüge eines Gemeindratsmitglieds und Vorsitzenden einer Ratsfraktion durch den Beschluss eines Gemeinderats; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage im Rahmen eines Organstreits (Kommunalverfassungsstreits); Tragweite des Rechts auf freie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Rechtsgrundlage für Rüge eines Ratsmitglieds durch Gemeinderat

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Keine Rechtsgrundlage für Rüge eines Ratsmitglieds durch Gemeinderat

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Rechtsgrundlage für Rüge eines Ratsmitglieds durch Gemeinderat - Verletzung des Rechts auf freie Mandatsausübung

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Oldenburg, 29.09.2005 - 2 A 68/03

    Amtsverschwiegenheit; Anhörung; Anhörungspflicht; Ausschluss der Öffentlichkeit;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2007 - 1 A 356/06
    Der Zulässigkeit der Klage steht auch nicht die Subsidiarität der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 2 VwGO entgegen, denn eine Gestaltungsklage in Form der Anfechtungsklage kommt nicht in Betracht, weil die Maßnahme des Beklagten schon wegen fehlender Außenwirkung nicht als Verwaltungsakt qualifiziert werden kann (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 29.09.2005 - 2 A 68/03).

    Zwar eröffnet das Selbstverwaltungsrecht dem Beklagten das Recht, sich zu den Angelegenheiten der Gemeinde zu äußern und ein damit zusammenhängendes Verhalten oder einen Vorgang zu bewerten und zu würdigen, solange die einer Gemeindevertretung gezogenen Grenzen des Betätigungsfeldes und die Gesetzmäßigkeit ihres Handels gewahrt bleibt (Nds. OVG, Urteil vom 30.11.1993 - 10 L 5279/91; VG Oldenburg, Urteil vom 29.09.2005 - 2 A 68/03 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 15 A 3021/97

    Recht auf Wahrung der Sitzungsöffentlichkeit

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.07.2007 - 1 A 356/06
    Wesentliches Element der freien Mandatsausübung ist es, zu jeder Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft öffentliche Überzeugungsbildung zu betreiben (OVG Münster, Urteil vom 24.04.2001 - 15 A 3021/97 - NVwZ-RR 2002, 135 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - 15 A 1961/13

    Ausstattung der Ratsmitglieder mit einem freien Mandat; Recht eines Ratsmitglieds

    17, wo ein Stimmrechtsausschluss über § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW hinaus ohne besondere Ermächtigung für möglich erachtet wird, wenn dies nach dem Sinn und Zweck der Stimmrechtsausschlussnorm oder dem systematischen Zusammenhang mit den in der Gemeindeordnung geregelten Fällen des Stimmrechts des Bürgermeisters zwingend geboten ist; im Ansatz wohl restriktiver, aber im Ergebnis wie hier VG Oldenburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 1 A 1062/09 -, juris Rn. 20 ff.; VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, juris Rn. 24 ff.; Kallerhoff/von Lennep/Bätge/Becker/Schneider/Schnell, Handbuch zum Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen, 2008, S. 343.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 S 542/17

    Auslagenersatz für ein Verfahren gegen ein Gemeinderatsmitglied bezüglich einer

    Denn auch eine solche unterhalb der Schwelle zum Ordnungsgeld verbleibende Sanktion berührt durch den damit verbundenen und in einem förmlichen Verfahren formulierten Vorwurf, der Adressat habe eine der in § 17 Abs. 4 GemO genannten Pflichten eines ehrenamtlich tätigen Bürgers verletzt (vgl. insoweit Senat, Urt. v. 11.10.1995, a.a.O.: "Abmahnung"), die persönliche Rechtsstellung des Klägers als ehrenamtlich tätiger Bürger gegenüber seiner Gemeinde (insoweit ebenso jeweils zum dortigen Landesrecht VG Regensburg, Urt. v. 24.09.2014, a.a.O., VG Würzburg, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O., VG Ansbach, Urt. v. 07.05.1998, a.a.O.; a.A. VG Braunschweig, Urt. v. 18.07.2007 - 1 A 356/06 - NdsVBl. 2008, 23 m.w.N.: keine Außenwirkung; wohl auch Gern, a.a.O., Rn. 316).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10

    Missbilligung des Verhaltens eines Ratsmitglieds durch den Rat vom

    Das Recht eines Kollektivorgans, die Maßnahmen zu ergreifen, die es zum Erhalt und zur Wiederherstellung seiner Funktionsfähigkeit und inneren Ordnung für geboten hält, bedarf über die aus dem den Gemeinden verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 57 Abs. 1 NV, § 4 NGO) hergeleiteten Befugnis, sich zu Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft - hier das Selbstorganisationsrecht - betreffen, zu äußern und ein damit zusammenhängendes Verhalten oder einen Vorgang zu würdigen, keiner speziellen Rechtsgrundlage, solange jedenfalls die einer Gemeindevertretung gezogenen Grenzen des Betätigungsfeldes und die Gesetzmäßigkeit ihres Handelns gewahrt bleiben (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 1993, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 37.89 -, BVerwGE 87, 228 = NVwZ 1991, 682; Blum in: KVR Nds-NGO, § 40 Rn. 6 m.w.N.; anderer Ansicht, allerdings unter fehlerhafter Zitierung der Entscheidung des Senats vom 30. November 1993: VG Braunschweig, Urt. v. 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, NdsVBl 2008, 23).
  • VG Oldenburg, 12.01.2010 - 1 A 1062/09

    Amtsverschwiegenheit; Befugnis; Ermächtigungsgrundlage; Gemeinderat;

    Ob auch eine Feststellungsklage zulässig wäre (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 30.11.1993 - 10 L5279/91 - Rathaus und Recht Nr. 33/2004; VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 - Rechtsprechungsdatenbank Nds. OVG), mag hier wegen der Subsidiarität der Feststellungsklage offen bleiben.

    Zur Abwehr oder Ahndung von Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht sind diese Ordnungsmaßnahmen weder vorgesehen noch geeignet (Nds. OVG Urt. v. 30.11.1993, 10 L 5279/91, Rathaus und Recht Nr. 33/2004; VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, Rechtsprechungsdatenbank d. Nds. OVG).

    Ebenso wie für eine Rüge wegen Verstößen gegen allgemeine Verhaltenspflichten eines Ratsmitglieds eine Rechtsgrundlage erforderlich ist und fehlt (VG Braunschweig, Urt. v. 18.07.2007, 1 A 356/06, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG), kann die besondere Bedeutung des Verschwiegenheitsgebots eine Rechtsgrundlage für Sanktionen außer den in der NGO ausdrücklich aufgeführten nicht ersetzen.

  • VG Kassel, 21.11.2011 - 3 L 1399/11

    Ordnungsmaßnahmen gegen Gemeindevertreter nur durch Vorsitzenden

    Außerhalb von Sitzungen, bei in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalten oder als Ausdruck allgemeiner Missbilligung ist für derartige Maßnahmen jedoch kein Raum (vgl. dazu VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, juris Rdnr. 28; VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR -, juris Rdnr. 11).
  • VG Münster, 12.07.2013 - 1 K 2146/12
    vgl. zum Erfordernis einer Rechtsgrundlage: VG Kassel, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 L 1399/11.KS - VG Oldenburg, Urteil vom 21. Januar 2010 - 1 A 1062/09 - (Verletzung der Amtsverschwiegenheit); VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 - (Missbilligung kritischer Äußerungen) jeweils für das dortige Landesrecht; Kallerhoff u.a., Handbuch zum Kommunalwahlrecht, 2008 S. 343 (Verletzung des Vertretungsverbots), S. 346 (Verletzung der Verschwiegenheitspflicht); a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 - zum dortigen Landesrecht, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. April 2013 - 8 B 71/12 -, das die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen hat.
  • VG Münster, 12.06.2013 - 1 K 2146/12
    vgl. zum Erfordernis einer Rechtsgrundlage: VG Kassel, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 L 1399/11.KS - VG Oldenburg, Urteil vom 21. Januar 2010 - 1 A 1062/09 - (Verletzung der Amtsverschwiegenheit); VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 - (Missbilligung kritischer Äußerungen) jeweils für das dortige Landesrecht; Kallerhoff u.a., Handbuch zum Kommunalwahlrecht, 2008 S. 343 (Verletzung des Vertretungsverbots), S. 346 (Verletzung der Verschwiegenheitspflicht); a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 - zum dortigen Landesrecht, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. April 2013 - 8 B 71/12 -, das die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verworfen hat.
  • VG Trier, 10.11.2010 - 1 L 1246/10

    Festsetzung einer Angelegenheit auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung -

    In der Landkreisordnung nicht vorgesehene Sanktionen des Mandatsträgers und Behinderungen der Mandatsausübung sind danach nicht zulässig (vgl. für eine Rüge durch den Rat als Missbilligung kritischer Äußerungen: VG Braunschweig U.v. 18.07.2007 -1 A 356/06-).
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